Ein Szenario aus dem wirklichen Leben
Beispiel für Standardvererbung
Eine grenzüberschreitende Erbschaft ist selten einfach zu regeln. Sie erfordert nicht nur die Einhaltung mehrerer Rechtssysteme, sondern auch eine sorgfältige Abstimmung mit Behörden, Familienmitgliedern und anderen Beteiligten. Diese Komplexität nimmt zu, wenn bedeutende Vermögenswerte wie Immobilien und Investitionen betroffen sind, die sich über Deutschland und Thailand erstrecken. In diesem Szenario ist eine Thailänderin nach thailändischem Recht die rechtmäßige Ehefrau ihres verstorbenen deutschen Ehemanns und wird als Haupterbin anerkannt. Zum Nachlass gehören 50.000 € auf einem deutschen Bankkonto, 30.000 € in einem Aktiendepot und zwei Wohnungen in München im Wert von 500.000 € und 200.000 €. Zwei Kinder aus einer früheren Ehe des Ehemanns haben jedoch Anspruch auf ihren Pflichtteil. Das Verfahren umfasst die Verwaltung und den Verkauf der Immobilien, die Klärung von Mieterfragen, die Koordinierung mit den deutschen Behörden und die Erfüllung aller steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen. Hier ist eine Aufschlüsselung dessen, was nach allen Kosten und Verpflichtungen übrig bleibt. Ursprünglicher Wert der Immobilie: 780.000 Euro - 50.000 € (Bankkonto) - 30.000 € (Aktienportfolio) - 500.000 € (Wohnung 1) - 200.000 € (Wohnung 2) Assistenzgebühren (10%, ohne MwSt.): €78,000 Dies umfasst die Hausverwaltung, die Koordinierung der Mieter, die Bewertung und den Verkauf der Wohnungen, die Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen und die Kontakte zu den deutschen Behörden. Mehrwertsteuer auf Assistance-Gebühren (19%): 14.820 Steuerberatungs- und Wertermittlungskosten (einschließlich MwSt.): €10,000 Darin enthalten sind die Honorare für die Anmeldung der Erbschaftssteuer und die Bewertung der Immobilien. Verbleibender Nachlass nach Unterstützungs- und Beratungskosten €780,000 - (€78,000 + €14,820) - €10,000 = €677,180 Pflichtteil für Kinder Die beiden Kinder haben einen Anspruch auf 50 % ihres Pflichtteils: Gesetzlicher Anteil: 1/2 des Nachlasses = 677.180 Euro ÷ 2 = 338.590 Euro Pflichtteil (50 %): 338.590 € ÷ 2 = 169.295 € pro Kind Gesamt-Pflichtteil: €338,590 Verbleibendes Vermögen nach Pflichtteil €677,180 - €338,590 = €338,590 Steuerlicher Freibetrag (Ehegatte, Steuerklasse I): 500.000 €. Die Ehefrau profitiert von einem erheblichen Steuerfreibetrag, der den gesamten verbleibenden Nachlass abdeckt. Erbschaftssteuer: €0 Aufgrund des Steuerfreibetrags der Ehefrau fällt keine Erbschaftssteuer an. Überweisungs- und Verwaltungskosten: 2.000 Euro Darin enthalten sind Währungsumrechnungsgebühren, internationale Überweisungsgebühren und Verwaltungskosten. Endgültiger nach Thailand überwiesener Betrag €338,590 - €2,000 = €336,590 Ein durchdachter Ansatz zur Verwaltung von Erbschaften Die Abwicklung einer derart komplexen Erbschaft, insbesondere über zwei Länder hinweg, ist keine leichte Aufgabe. Von der Verwaltung der Immobilie über die Koordinierung mit den Mietern bis hin zur Sicherstellung der gesetzlichen Rechte aller Erben stellt der Prozess sicher, dass das Erbe die Wünsche der Verstorbenen erfüllt und gleichzeitig deren Angehörige unterstützt werden. Für die thailändische Ehefrau ist dieses Erbe mehr als nur eine Zahl - es steht für eine tiefe Verbundenheit mit ihrem verstorbenen Mann und dem Leben, das sie gemeinsam aufgebaut haben. Mit fachkundiger Unterstützung kann sie sich nun darauf konzentrieren, sein Andenken zu ehren und gleichzeitig ihre Zukunft mit Klarheit und Seelenfrieden zu sichern.