Pflichtteilsansprüche für enterbte Ehefrauen in Deutschland


Zwar haben Sie als enterbte Ehefrau nach deutschem Erbrecht Anspruch auf einen Pflichtteil, doch die Durchsetzung Ihrer Rechte erfordert sorgfältiges Handeln und die Einhaltung der gesetzlichen Verfahren. Dieser Leitfaden erläutert das Verfahren, was passiert, wenn Erben die Zahlung verweigern, die geltenden Fristen und die Kosten für die Verfolgung Ihres Anspruchs in Deutschland, einschließlich der Frage, wie die Prozessfinanzierung Ihre Bemühungen unterstützen kann.

Verständnis der Enterbung und Anspruchsberechtigung als Ehefrau

Nach deutschem Erbrecht gilt eine Ehefrau, die nicht ausdrücklich in einem Testament genannt ist, als enterbt. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf einen Pflichtteil haben, wenn in einem Testament Ihr Name nicht genannt wird oder andere ausdrücklich als Alleinerben benannt werden (z. B. Kinder). Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nur dann als Ehepartner im rechtlichen Sinne anerkannt werden, wenn Ihre Ehe nach deutschem oder entsprechendem internationalem Recht offiziell eingetragen ist. Traditionelle oder religiöse Ehen ohne förmliche Eintragung gewähren kein Ehegattenerbrecht.

Das Verfahren verstehen

Der erste Schritt zur Sicherung Ihres Pflichtteils ist die förmliche Beantragung eines Nachlassverzeichnisses bei den Erben. In diesem Verzeichnis werden die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten und der Gesamtwert des Nachlasses aufgeführt. Ihr Pflichtteil wird als fester Prozentsatz (in der Regel 25 % bis 50 %) des Nachlasswerts berechnet, je nach den besonderen Verhältnissen und Umständen.

Wenn die Erben Ihrer Forderung nachkommen, können die Verhandlungen fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Ihr rechtmäßiger Anteil ausgezahlt wird. Dabei können Juristen oder Mediatoren eingeschaltet werden, um das Verfahren zu erleichtern und Fairness zu gewährleisten.

Was geschieht, wenn die Erben sich weigern zu zahlen?

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Erben die Zahlung Ihres Pflichtteils verzögern, bestreiten oder ganz verweigern. In diesem Fall haben Sie das Recht, die Angelegenheit eskalieren zu lassen:

Versenden eines formellen Mahnschreibens: In diesem Schreiben, das häufig von einem Anwalt verfasst wird, werden die Erben an ihre gesetzliche Verpflichtung erinnert und eine klare Zahlungsfrist gesetzt.

Einreichen einer Klage: Wenn die Erben die Zahlung weiterhin verweigern, können Sie eine Klage bei einem deutschen Nachlassgericht einreichen. Das Gericht prüft die Beweise, schätzt den Wert des Nachlasses und erlässt einen Beschluss zur Durchsetzung Ihres Pflichtteils.

Sollten sich die Erben auch nach dem Gerichtsbeschluss weigern, können Sie Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, z. B. eine Pfändung ihrer Konten oder anderer Vermögenswerte.

Was sind die Fristen?

Nach deutschem Recht müssen Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem Sie von der Erbschaft und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Die Uhr beginnt am 31. Dezember des Jahres zu ticken, in dem Sie vom Inhalt des Testaments oder anderen relevanten Informationen Kenntnis erlangt haben. Um zu verhindern, dass Ihr Anspruch verjährt, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig handeln.

Kosten der Geltendmachung von Ansprüchen

Die Kosten für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs hängen von mehreren Faktoren ab, in erster Linie vom Wert des Nachlasses. Für einen Nachlass im Wert von 500.000 € sind die typischen Kosten wie folgt aufgeschlüsselt:

Anwaltshonorare: Auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) können die Anwaltskosten je nach Komplexität des Falles zwischen 7.500 € und 15.000 € liegen.

Gerichtskosten: Diese Gebühren sind an den Wert der Forderung gebunden. Bei einem Nachlass im Wert von 500.000 € könnten sich die Gerichtsgebühren auf etwa 3.000 € belaufen.

Zusätzliche Kosten: Ausgaben für Sachverständigengutachten, Vermögensbewertungen, Übersetzungen (falls erforderlich) und Vollstreckungsmaßnahmen können sich auf 2.000 bis 5.000 € belaufen.

Insgesamt können die Kosten für die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs bei einem Nachlass von 500.000 € zwischen 13.000 € und 25.000 € liegen.

Wie Prozessfinanzierung helfen kann

Die Prozessfinanzierung bietet eine Lösung für Kläger, die möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel zur Deckung der Vorlaufkosten verfügen. Ein Prozessfinanzierer übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten sowie andere Auslagen gegen einen prozentualen Anteil am erstrittenen Betrag, in der Regel 20 bis 40 %. Zum Beispiel:

Wenn Ihr Pflichtteil 125.000 € (25 % des Nachlasses) beträgt, kann der Geldgeber 25.000 € bis 50.000 € übernehmen, so dass Sie Ihren Anspruch ohne unmittelbare finanzielle Belastung verfolgen können.
Diese Option verringert das Risiko und gewährleistet, dass Sie Ihre Rechte unabhängig von Ihrer finanziellen Situation geltend machen können.

Unsere Unterstützung

Der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen kann komplex und emotional herausfordernd sein. Von der Klärung Ihrer Ansprüche als Ehegatte über die Beantragung des Nachlassinventars bis hin zum Kostenmanagement und der Prüfung der Prozessfinanzierung stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihren rechtmäßigen Anteil zu sichern und Klarheit in diesen schwierigen Prozess zu bringen.