Witwenrente für eine thailändische Ehefrau: Anspruch, Berechnung und Auswirkungen des persönlichen Einkommens

Dominik Lindner
03. Januar 2025Von Dominik Lindner


Eine thailändische Ehefrau kann Anspruch auf eine Witwenrente aus dem deutschen Rentensystem haben, auch wenn sie über eigenes Einkommen oder eine eigene Rente verfügt. Die Höhe der Witwenrente kann jedoch gekürzt werden, wenn das Einkommen der Witwe bestimmte Schwellenwerte überschreitet, da ihr Verdienst teilweise auf die Rente angerechnet wird. In diesem Artikel werden die Kriterien, die Berechnungsmethoden und die Auswirkungen des persönlichen Einkommens anhand ausführlicher Beispiele erläutert.

 
1. Kriterien für den Anspruch auf Witwenrente
Die Ehe muss rechtsgültig und anerkannt sein. Wurde die Ehe in Thailand geschlossen, muss die Heiratsurkunde von der deutschen Botschaft oder dem Konsulat registriert und beglaubigt werden. Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben, es sei denn, der Tod des Ehemannes kam unerwartet, zum Beispiel durch einen Unfall. Der verstorbene Ehemann muss die Mindestanrechnungszeit von fünf Jahren an Beiträgen zum deutschen Rentensystem durch Arbeit, freiwillige Zahlungen oder Ausgleichsbeiträge erfüllt haben.

 
2. Berechnung der Witwenrente
Die Witwenrente wird als Prozentsatz der Rente berechnet, die der verstorbene Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes erhielt oder erhalten hätte. Für Ehen, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, beläuft sich die große Witwenrente auf 55 % der Rente des verstorbenen Ehepartners. Für Ehen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, erhöht sich der Prozentsatz auf 60 %. Die kleine Witwenrente, die an jüngere oder kinderlose Witwen gezahlt wird, beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

Wenn beispielsweise ein deutscher Ehemann nach 40 Beitragsjahren eine monatliche Rente von 1.500 € hätte, würde seine thailändische Frau eine hohe Witwenrente von 55 % erhalten, was 825 € pro Monat entspricht. Hätte die Ehe vor 2002 begonnen, hätte sie Anspruch auf 60 %, d. h. 900 EUR pro Monat. In einem anderen Fall, in dem der Verstorbene aufgrund weniger Beitragsjahre eine geringere Rente von 900 € erworben hat, würde die Witwe monatlich 495 € erhalten, sofern sie die Voraussetzungen für die große Witwenrente erfüllt.

Die kleine Witwenrente kommt zur Anwendung, wenn die Witwe jünger ist, keine Kinder hat und nicht behindert ist. Wenn der Ehemann beispielsweise 1.200 € erhält, hat die Witwe 24 Monate lang Anspruch auf 25 %, also 300 € pro Monat.

 
3. Auswirkung des persönlichen Einkommens auf die Witwenrente
Das deutsche Rentensystem rechnet einen Teil des persönlichen Einkommens der Witwe auf ihre Rente an, wenn es eine bestimmte Grenze überschreitet. Ab 2023 beträgt der Freibetrag (Schwellenwert) 950,93 € brutto pro Monat in den alten Bundesländern und 937,73 € in den neuen Bundesländern. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, wird die Witwenrente um 40 % des übersteigenden Betrags gekürzt.

Ein Beispiel: Eine thailändische Witwe, die Anspruch auf eine große Witwenrente von 825 € monatlich hat, erhält auch eine thailändische Rente von 1.200 € brutto monatlich. Der Freibetrag beträgt 950,93 €, so dass 249,07 € dem 40 %igen Abzug unterliegen. Daraus ergibt sich eine Kürzung um 99,63 €, wodurch sich ihre Witwenrente auf 725,37 € brutto pro Monat verringert.

Würde ihr Einkommen dagegen 800 € betragen und damit unter dem Freibetrag liegen, würde kein Abzug vorgenommen und sie würde die vollen 825 € erhalten.

 
4. Besondere Überlegungen zu Einkommen oder Renten aus Thailand
In Thailand verdientes Einkommen, einschließlich Renten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Investitionen, kann sich ebenfalls auf die Witwenrente auswirken, wenn es nach deutschem Recht als Einkommen gilt. Einkünfte aus Vermögen wie Mieteinnahmen oder Dividenden werden jedoch in der Regel nicht auf die Witwenrente angerechnet.

Bezieht eine thailändische Witwe beispielsweise 600 € aus einer thailändischen Ortsrente und 400 € aus Mieteinnahmen, werden nur die Renteneinkünfte für die Anrechnung berücksichtigt. Da ihr Renteneinkommen unter dem Schwellenwert von 950,93 € liegt, würde ihre deutsche Witwenrente nicht gekürzt werden.

 
5. Auswirkungen auf die Rentenzahlungen nach Thailand
Die Witwenrente kann direkt nach Thailand gezahlt werden. Der Betrag bleibt unverändert, es sei denn, er wird aufgrund einer Einkommensanrechnung gekürzt. Die Besteuerung nach dem deutsch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommen kann Anwendung finden, und die steuerliche Behandlung sollte geklärt werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Eine in Thailand lebende Witwe, die eine große Witwenrente in Höhe von 825 € erhält, kann sich diesen Betrag auf ihr lokales Konto überweisen lassen. Erzielt sie jedoch in Thailand ein zusätzliches Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, kann ihre Rente entsprechend gekürzt werden.

 
6. Heiratsdatum und Rentenberechnung
Für Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, beträgt die große Witwenrente 60 % der Rente des verstorbenen Ehegatten, sofern bestimmte Bedingungen (wie das Alter der Ehegatten) erfüllt sind. Für Ehen, die nach diesem Datum geschlossen wurden, beträgt der Prozentsatz 55 %. Auch die Dauer der Ehe spielt eine Rolle. Wenn die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat, hat die Witwe möglicherweise keinen Anspruch auf die Rente, es sei denn, der Tod ist unerwartet eingetreten.

 
7. Schlussfolgerung
Eine thailändische Ehefrau hat auch dann Anspruch auf eine Witwenrente aus dem deutschen Rentensystem, wenn sie über eigenes Einkommen oder eine eigene Rente verfügt. Allerdings wird ihre Rente gekürzt, wenn ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt. Die Kürzung hängt von der Höhe des übersteigenden Betrags ab, führt aber nicht dazu, dass die Rente ganz entfällt. Für die korrekte Berechnung der Ansprüche sind klare Unterlagen und eine genaue Berichterstattung unerlässlich. Es ist ratsam, die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rechtsexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Verfahren transparent ist und alle einschlägigen Vorschriften korrekt angewendet werden.