Wie wird das Erbe zwischen mir und den Kindern meines Partners aufgeteilt?

03. Januar 2025Von Dominik Lindner
Dominik Lindner

Wenn Ihr Partner ohne Testament verstirbt, wird das Erbe nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland aufgeteilt. Als Ehegatte hängt Ihr Anteil am Nachlass vom Güterstand und der Anzahl der Kinder ab. Hier finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung, wie das Erbe aufgeteilt wird:

 
1. Gesetzliche Erbfolge: Ehegatten und Kinder als Haupterben
1.1 Ehegatten und Kinder teilen sich den Nachlass
Wenn kein Testament vorliegt, gelten sowohl der überlebende Ehegatte als auch die Kinder des Verstorbenen als Haupterben. Sie erben gemeinsam den gesamten Nachlass, wobei sich die Aufteilung nach den Regeln des Güterstandes und der Anzahl der Kinder richtet.

1.2 Gleicher Anteil für Kinder
Alle Kinder, egal ob sie aus der gleichen oder einer anderen Beziehung stammen, erben gleich. Adoptierte Kinder sind nach deutschem Recht den leiblichen Kindern gleichgestellt.

 
2. Der Anteil des Ehegatten: Beeinflusst durch den Güterstand
2.1 Zugewinngemeinschaft
Dies ist der Standardehegüterstand in Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart wurde:

Der Ehegatte erbt 50 % des Nachlasses.
Die restlichen 50 % werden zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt.
Beispiel:

Nachlass: 300.000 €
Ehegatte: 150.000 €
2 Kinder: je 75.000 €
2.2 Gütertrennung
Wenn Sie und Ihr Partner diese Regelung in einem Ehevertrag vereinbart haben:

Der Ehegatte und die Kinder erben zu gleichen Teilen.
Beispiel:

Nachlass: 300.000 €
Ehegatte: 100.000 €
2 Kinder: je 100.000 €
2.3 Gütergemeinschaft
Bei dieser weniger verbreiteten Regelung kann der überlebende Ehegatte einen größeren Anteil erben, da das eheliche Vermögen gemeinsam genutzt wird. Die genauen Berechnungen hängen von den Bedingungen der Vereinbarung ab.

 
3. Teilung bei Nichtehe
Wenn Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet waren, erben Sie nach deutschem Recht nicht automatisch. Der gesamte Nachlass wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt. In den folgenden Fällen können Sie jedoch Ansprüche oder Anwartschaften haben:

Gemeinsames Vermögen: Wenn Sie gemeinsam Eigentum oder Ersparnisse besaßen, verbleibt Ihr Anteil bei Ihnen, und nur der Anteil Ihres Partners ist Teil des Nachlasses.
Beiträge zum Vermögen: Sie können unter Umständen eine Entschädigung für wesentliche Beiträge zum Vermögen des Verstorbenen verlangen, z. B. für die Renovierung eines gemeinsamen Hauses.

4. Praktische Szenarien für Ehepartner und Kinder
4.1 Szenario 1: Ein Kind
Der Nachlass wird zwischen dem Ehepartner (50 %) und dem Kind (50 %) aufgeteilt.

Beispiel:

Nachlass: 200.000 €
Ehegatte: 100.000 €
Kind: 100.000 €
4.2 Szenario 2: Zwei oder mehr Kinder
Der Ehegatte behält 50 %, während die restlichen 50 % zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt werden.

Beispiel:

Nachlass: 400.000 €
Ehepartner: 200.000 €
2 Kinder: je 100.000 €
4.3 Szenario 3: Stiefkinder
Stiefkinder (die Kinder Ihres Partners aus einer früheren Beziehung) werden nach deutschem Recht als gleichberechtigte Erben behandelt. Ihre eigenen Kinder aus einer anderen Beziehung erben jedoch nicht von Ihrem Partner, es sei denn, sie wurden adoptiert.

 
5. Wie sich Schulden auf das Erbe auswirken
Wenn der Nachlass Schulden enthält, werden diese vor der Teilung vom Gesamtwert abgezogen:

Beispiel:Nachlass: 300.000 €
Schulden: 100.000 €
Nettonachlass: 200.000 €
Ehepartner: 100.000 €
2 Kinder: je 50.000 €
Sie haben auch das Recht, das Erbe auszuschlagen, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen.

 
6. Besondere Rechte für den Ehegatten
6.1 Recht auf die eheliche Wohnung
Als Ehegatte haben Sie unter Umständen ein gesetzliches Recht auf Verbleib in der ehelichen Wohnung. Dieses Recht kann auch dann geschützt werden, wenn die Wohnung Teil des Nachlasses ist, den Sie mit den Kindern teilen.

6.2 Hausrat
Sie haben das Recht, Haushaltsgegenstände wie Möbel, Geräte und persönliche Gegenstände zu behalten. Diese sind oft von der Nachlassaufteilung ausgeschlossen.

6.3 Witwenrente
Sie können Anspruch auf eine Witwenrente oder andere Leistungen haben, die von der Erbschaft getrennt sind und keinen Einfluss auf die Aufteilung des Nachlasses haben.

 
7. Schritte, die Sie als Ehegatte unternehmen sollten
7.1 Prüfen Sie den Güterstand
Machen Sie sich klar, welcher Güterstand für Ihre Ehe gilt, da dies einen erheblichen Einfluss auf Ihren Anteil hat.

7.2 Gemeinsames Vermögen sichern
Stellen Sie sicher, dass gemeinsame Konten oder Eigentum ordnungsgemäß dokumentiert sind, um Ihren Anteil zu schützen.

7.3 Konsultieren Sie einen Anwalt für Erbrecht
Erbschaftsfälle mit mehreren Kindern oder Stiefkindern können komplex sein. Eine professionelle Beratung kann dazu beitragen, dass Ihre Rechte umfassend geschützt werden.

 
8. Schlussfolgerung
Die Aufteilung des Erbes zwischen Ehegatten und Kindern hängt vom Güterstand, der Anzahl der Kinder und den jeweiligen Vermögenswerten ab. Als Ehegatte haben Sie erhebliche Rechte, können aber auch mit komplexen Sachverhalten konfrontiert werden, insbesondere wenn der Verstorbene Kinder aus früheren Beziehungen hatte. Wenn Sie sich über Ihre Rechtslage im Klaren sind und rechtzeitig handeln, sichern Sie sich einen gerechten Anteil am Erbe und minimieren Streitigkeiten.