Verwaltung von Unternehmensanteilen in Deutschland: Ein Leitfaden für thailändische Erben

Dominik Lindner
07. Januar 2025Von Dominik Lindner

1. Verstehen der Vererbung von Geschäftsanteilen
1.1 Wenn ein thailändischer Erbe Geschäftsanteile in Deutschland erbt, unterliegt das Verfahren dem deutschen Erbrecht. Diese Anteile können Teil eines Familienunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer börsennotierten Aktiengesellschaft sein.
1.2 Die Art des Unternehmens und die bestehenden Gesellschaftervereinbarungen haben einen großen Einfluss darauf, wie die Anteile verwaltet, übertragen oder verwertet werden können.

2. Wichtige rechtliche Überlegungen zur Vererbung von Unternehmensanteilen
2.1 Unternehmensstruktur:
Anteile an Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG unterliegen besonderen Vorschriften.
Bei Personengesellschaften wie KG oder OHG können die Erbrechte durch Gesellschaftsverträge eingeschränkt werden.
2.2 Gesellschaftervereinbarungen:
Diese Vereinbarungen enthalten oft Klauseln darüber, wie mit den Anteilen nach dem Tod eines Gesellschafters verfahren wird, z. B. Rückkaufsrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Anteilen.
Es ist wichtig, diese Vereinbarungen zu prüfen, um die Rechte und Pflichten des Erben zu verstehen.

3. Voraussetzungen für thailändische Erben zur Geltendmachung von Geschäftsanteilen
3.1 Thailändische Erben müssen Folgendes vorlegen:

  • Einen gültigen Erbschein oder ein notarielles Testament.
  • Übersetzte und beglaubigte Dokumente, die ihre Beziehung zum Verstorbenen belegen.
    3.2 Die deutschen Nachlassgerichte prüfen diese Dokumente, bevor sie das Eigentum an den Aktien übertragen.

4. Steuerliche Auswirkungen der Vererbung von Unternehmensanteilen
4.1 Unternehmensanteile unterliegen der deutschen Erbschaftsteuer. Der Freibetrag für Ehegatten beträgt 500.000 € und für Kinder 400.000 €.
4.2 Je nach Wert der Anteile liegen die Steuersätze zwischen 7% und 30%. Es können jedoch unternehmensbezogene Steuerbefreiungen gelten, wenn das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllt, wie z. B. die Erhaltung von Arbeitsplätzen oder Reinvestitionen in das Unternehmen.

5. Führung des Geschäftsbetriebs nach der Erbschaft von Anteilen
5.1 Wenn der Verstorbene das Unternehmen aktiv geführt hat, muss der Erbe möglicherweise eine Entscheidung treffen:

  • ob sie eine aktive Rolle in der Unternehmensführung übernehmen wollen.
  • Ernennung eines professionellen Managers zur Überwachung der Aktivitäten.
  • Verkauf oder Übertragung der Anteile an andere Beteiligte.
    5.2 Die Zusammenarbeit mit anderen Anteilseignern oder Partnern ist entscheidend für einen reibungslosen Betrieb und die Einhaltung von Geschäftsvereinbarungen.

6. Verkauf von geerbten Unternehmensanteilen
6.1 Wenn der thailändische Erbe beschließt, die Anteile nicht zu verwalten, kann er deren Verkauf in Betracht ziehen.
6.2 Schritte zum Verkauf von Anteilen:

  • Holen Sie bei Bedarf die Zustimmung der anderen Aktionäre ein.
  • Durchführung einer Bewertung der Aktien, um ihren Marktwert zu ermitteln.
  • Halten Sie die steuerlichen Vorschriften für den Verkaufserlös ein.

7. Transfer von Dividenden oder Erträgen nach Thailand
7.1 Dividenden oder Erlöse aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen können nach Thailand transferiert werden. Dieser Vorgang erfordert jedoch Folgendes:

  • Einhaltung der deutschen und thailändischen Steuervorschriften.
  • Verständnis der Devisenbeschränkungen und Meldepflichten in Thailand.
    7.2 Die Beratung durch einen Finanzberater oder Steuerexperten kann einen reibungslosen Geldtransfer gewährleisten.

8. Behandlung von Streitigkeiten zwischen Erben oder Anteilseignern
8.1 Streitigkeiten können entstehen, wenn andere Erben oder Anteilseigner die Rechte des thailändischen Erben an den Anteilen anfechten.
8.2 Zur Beilegung dieser Streitigkeiten und zum Schutz der Interessen des Erben kann eine Schlichtung oder eine rechtliche Vertretung erforderlich sein.

9. Wie die Thai-Deutsche Erbschaftshilfe helfen kann
9.1 Die Thai-Deutsche Erbschaftshilfe bietet umfassende Unterstützung für thailändische Erben bei der Verwaltung von geerbten Geschäftsanteilen, einschließlich:

  • Überprüfung von Aktionärsvereinbarungen und Rechtsdokumenten.
  • Koordinierung mit deutschen Behörden und Gerichten.
  • Beratung bei der Einhaltung von Steuervorschriften und bei der Finanzverwaltung.
  • Erleichterung des Transfers von Dividenden oder Erträgen nach Thailand.

9.2 Unser Fachwissen stellt sicher, dass thailändische Erben die Komplexität der Verwaltung von Unternehmensanteilen effektiv bewältigen können.

10. Schlussfolgerung
10.1 Die Vererbung von Unternehmensanteilen in Deutschland stellt thailändische Erben vor einzigartige Herausforderungen und Chancen.
10.2 Wenn sie die rechtlichen, finanziellen und operativen Aspekte der Verwaltung dieser Anteile verstehen und professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, können thailändische Erben den Wert ihres Erbes maximieren und gleichzeitig alle Vorschriften einhalten.

Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Schritte und Überlegungen für thailändische Erben, um geerbte Unternehmensanteile in Deutschland sicher zu verwalten.