Sind vererbte Investmentkonten in Deutschland steuerpflichtig?

Dominik Lindner
Jan 04, 2025Von Dominik Lindner

1. Einleitung
Bei der Vererbung von Investmentkonten ist es entscheidend, die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen, um die Einhaltung der deutschen Gesetze zu gewährleisten und unerwartete Verbindlichkeiten zu vermeiden. In diesem Artikel wird untersucht, wie geerbte Investmentkonten in Deutschland besteuert werden, einschließlich der Erbschaftssteuer, der Einkommenssteuer und spezieller Überlegungen für internationale Erben, wie z. B. thailändische Begünstigte.

 
2. Arten von Anlagekonten
2.1 Maklerkonten
Diese Konten halten Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und börsengehandelte Fonds (ETFs).

2.2 Altersvorsorgekonten
Konten wie z.B. die private Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) können an die Altersvorsorge gebundene Anlagen enthalten.

2.3 Spar- und Festgeldkonten
Auch herkömmliche Bankkonten mit Spar- oder Festgeldern können Teil eines geerbten Portfolios sein.

2.4 Gemeinsame Konten
Wird das Konto geteilt, wird nur der Anteil des Verstorbenen als Teil des Erbes betrachtet.

 
3. Besteuerung von vererbten Investmentkonten
3.1 Erbschaftsteuer
Deutschland erhebt Erbschaftsteuer auf den Wert von Investmentkonten zum Zeitpunkt des Todes des Kontoinhabers:

  • Steuerfreie Freibeträge: Ehegatten: 500.000 €.
  • Kinder: 400.000 €.
  • Nichtverwandte (z. B. thailändische Partner, die nicht mit dem Verstorbenen verheiratet sind): €20,000.
  • Steuersätze: Zwischen 7 % und 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen und Wert der Erbschaft.

3.2 Kapitalertragssteuer
Zum Zeitpunkt der Erbschaft fällt keine Kapitalertragssteuer an. Gewinne, die nach dem Erbfall erzielt werden (z. B. beim Verkauf von Aktien), unterliegen in Deutschland jedoch der Kapitalertragssteuer.

3.3 Doppelbesteuerung für internationale Erben
Thailändische Erben können auch in Thailand steuerpflichtig sein. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beiträgt, aber eine sorgfältige Dokumentation erfordert.

 
4. Ermittlung des steuerpflichtigen Wertes
4.1 Bewertung zum Zeitpunkt des Todes
Der steuerpflichtige Wert des Anlagekontos wird auf der Grundlage des Marktwerts der Wertpapiere oder Fonds auf dem Konto zum Zeitpunkt des Todes ermittelt.

4.2 Abzugsfähige Ausgaben
Ausgaben, die während des Erbschaftsprozesses anfallen, wie z. B. Anwalts- oder Schätzungskosten, können den steuerpflichtigen Betrag verringern.

4.3 Besondere Erwägungen für Gemeinschaftskonten
Bei Gemeinschaftskonten ist nur der Anteil des Verstorbenen steuerpflichtig.

 
5. Steueranmeldung und -zahlung
5.1 Anmeldefristen
Der Erbe muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls eine Erbschaftsteuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben.

5.2 Dokumentationsanforderungen
Legen Sie die folgenden Dokumente vor:

  • Sterbeurkunde.
  • Erbschein (Erbschein).
  • Kontoauszüge mit detaillierten Angaben zu den Investitionen.
  • Nachweis der Bewertung (z. B. Gutachten oder Marktdaten).

5.3 Zahlungsfristen
Erbschaftssteuerzahlungen werden nach Erlass eines Steuerbescheids durch das Finanzamt fällig. Für hohe Steuerrechnungen können Zahlungspläne angeboten werden.

 
6. Steuerbefreiungen und Strategien
6.1 Steuerfreibeträge nutzen
Achten Sie darauf, dass der für Ihre Beziehung zum Verstorbenen geltende Steuerfreibetrag vollständig ausgeschöpft wird.

6.2 Verteilen Sie das Vermögen strategisch
Wenn die Erbschaft mehrere Erben betrifft, kann die Verteilung des Vermögens innerhalb der steuerfreien Schwellenwerte die Steuerlast minimieren.

6.3 Lassen Sie sich professionell beraten
Steuerberater, die mit den deutschen und thailändischen Gesetzen vertraut sind, können Ihnen helfen, Ihre steuerliche Situation zu optimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

 
7. Praxisbeispiel
7.1 Szenario
Eine thailändische Ehefrau erbt das Maklerkonto ihres verstorbenen deutschen Ehemanns im Wert von 200.000 €.

Ihr Ehegattenfreibetrag beträgt 500.000 €, was bedeutet, dass der gesamte Betrag steuerfrei ist.
Wenn sie ein Jahr später Aktien aus dem Konto für 250.000 € verkauft, wird die Kapitalertragssteuer nur auf den nach der Erbschaft erzielten Gewinn von 50.000 € erhoben.

8. Grenzüberschreitende Überlegungen für thailändische Begünstigte
8.1 Währungsumrechnung und Überweisungen
Bei der Überweisung von Geldern nach Thailand sind Wechselkursschwankungen und Überweisungsgebühren zu berücksichtigen.

8.2 Thailändische Steuervorschriften
Thailand erhebt keine Erbschaftssteuer, aber große internationale Transfers müssen möglicherweise deklariert werden.

8.3 Doppelbesteuerungsabkommen
Nutzen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand, um zu vermeiden, dass Sie in beiden Ländern Steuern auf dasselbe Vermögen zahlen müssen.

 
9. Häufige Herausforderungen
9.1 Sprachbarrieren
Die deutschen Steuerunterlagen und -verfahren können komplex sein. Ziehen Sie in Erwägung, zweisprachige Berater zur Unterstützung hinzuzuziehen.

9.2 Verspätete Bewertungen
Sorgen Sie für eine rechtzeitige Bewertung des Anlagekontos, um die Einreichungsfristen einzuhalten.

9.3 Übersehen von Steuerpflichten
Internationale Erben können unbeabsichtigt Steuererklärungspflichten vernachlässigen. Die Beratung durch einen Fachmann stellt die Einhaltung der Vorschriften sicher.

 
10. Schlussfolgerung
Vererbte Investmentkonten unterliegen in Deutschland der Erbschaftssteuer, aber Freibeträge reduzieren oder eliminieren oft die Steuerpflicht, insbesondere für Ehegatten und Kinder. Für internationale Erben, wie z.B. thailändische Begünstigte, ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen, Meldepflichten und grenzüberschreitenden Aspekte zu verstehen. Wenn Sie sich an Steuerexperten wenden und die deutschen Vorschriften einhalten, können Sie Ihr Erbe effizient verwalten und seine finanziellen Vorteile maximieren.