Müssen thailändische Frauen in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen?

Dominik Lindner
Jan 04, 2025Von Dominik Lindner

1. Einleitung
Das Erben von Vermögenswerten aus Deutschland kann für thailändische Frauen ein wertvoller, aber komplexer Vorgang sein. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob Erbschaftssteuer anfällt und wie hoch die Steuerschuld ist. Die deutschen Erbschaftssteuergesetze sind streng, und nicht in der EU ansässige Personen, wie z. B. thailändische Erben, müssen sich mit speziellen Regeln auseinandersetzen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick darüber, wann und wie thailändische Frauen in Deutschland möglicherweise Erbschaftssteuer zahlen müssen.

 
2. Die deutsche Erbschaftssteuer
2.1 Steuerpflichtiges Vermögen umfasst alles in Deutschland befindliche geerbte Vermögen, wie z.B. Immobilien, Bankkonten, Investitionen, Geschäftsanteile und wertvolle persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Kunst.

2.2 Sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in Deutschland wohnte oder sich das geerbte Vermögen in Deutschland befindet.

 
3. Steuersätze und Freibeträge
3.1 Das deutsche Erbrecht sieht Freibeträge vor, die vom Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Erblasser abhängen:

Ehegatten: 500.000 €.
Kinder: 400.000 €.
Entfernte Verwandte: 20.000 €.
Nichtverwandte, einschließlich thailändischer Freundinnen: 20.000 €.
3.2 Die Steuersätze richten sich nach dem Wert der Erbschaft nach Anwendung der Freibeträge:

Steuerklasse I (nahe Verwandte wie Kinder): 7-30%.
Steuerklasse II (entfernte Verwandte): 15-43%.
Steuerklasse III (Nicht-Verwandte, einschließlich thailändischer Freundinnen): 30-50%.
3.3 Thailändische Frauen, die nicht rechtmäßig mit dem Verstorbenen verheiratet oder entfernte Verwandte sind, fallen in der Regel in die Steuerklasse III, in der die höchsten Steuersätze und die geringsten Steuerbefreiungen gelten.

 
4. Doppelbesteuerungsfragen
4.1 Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass Erben für dieselbe Erbschaft doppelt besteuert werden. Die thailändischen Steuerbehörden erheben im Allgemeinen keine Erbschaftssteuer, was das Verfahren für thailändische Erben vereinfacht.

4.2 Thailändische Erben müssen möglicherweise einen Nachweis über die Steuerzahlung in Deutschland erbringen, um Komplikationen mit den thailändischen Behörden zu vermeiden, falls Einkünfte oder Überweisungen in Frage gestellt werden.

 
5. Schritte zur Ermittlung der Steuerpflicht
5.1 Alle geerbten Vermögenswerte müssen professionell bewertet werden, um ihre Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln, insbesondere bei Immobilien und hochwertigen Gegenständen.

5.2 Die Erbschaftssteuer muss innerhalb von drei Monaten nach Annahme der Erbschaft beim deutschen Finanzamt angemeldet werden. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann Strafen nach sich ziehen.

5.3 Bestimmte Ausgaben, wie z.B. Beerdigungskosten, Schulden des Verstorbenen und die Instandhaltung des Vermögens, können vom steuerpflichtigen Nachlasswert abgezogen werden, wodurch sich die Steuerlast verringern kann.

 
6. Strategien zur Verringerung der Steuerlast
6.1 Die Schenkung von Vermögenswerten vor dem Tod kann die Erbschaftssteuerschuld verringern. Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod erfolgen, können jedoch nach deutschem Erbrecht noch besteuert werden.

6.2 Durch die Eheschließung mit dem Erblasser erhöht sich der Steuerfreibetrag erheblich (500.000 €) und der anwendbare Steuersatz sinkt auf Steuerklasse I.

6.3 Die Beauftragung eines Steuerberaters mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Nachlässen gewährleistet die Einhaltung der Gesetze und hilft bei der Ermittlung legaler Strategien zur Minimierung der Steuerpflichten.

 
7. Praxisbeispiel
7.1 Eine Thailänderin erbt 200.000 € von ihrem deutschen Lebensgefährten, mit dem sie nicht verheiratet war.
7.2 Freibetrag: 20.000 €.
7.3 Steuerpflichtiger Betrag: 180.000 €.
7.4 Steuersatz (Steuerklasse III): Etwa 30 %.
7.5 Zu zahlende Gesamtsteuer: 54.000 €.
7.6 Wäre das Paar verheiratet gewesen, hätte der Freibetrag 500.000 € betragen, so dass keine Erbschaftsteuer zu zahlen gewesen wäre.

 
8. Schlussfolgerung
Die deutschen Erbschaftssteuergesetze erlegen thailändischen Frauen, die Vermögen erben, erhebliche Verpflichtungen auf, insbesondere für diejenigen, die als Nichtverwandte oder entfernte Verwandte eingestuft werden. Die Nichteinhaltung oder schlechte Planung kann zu hohen Steuerbelastungen führen. Die Gesetze zu verstehen, strategisch zu planen und sich professionell beraten zu lassen, kann thailändischen Erben helfen, den Erbschaftsprozess reibungslos zu bewältigen und ihre Steuerverbindlichkeiten rechtlich zu minimieren.