Muss ich deutsche oder thailändische Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich deutsche Experten beauftrage?

Jan 04, 2025Von Dominik Lindner
Dominik Lindner

1. Einleitung
Wenn thailändische Erben in Deutschland Vermögen erben, benötigen sie oft professionelle Dienstleistungen, wie z.B. rechtliche, steuerliche oder immobilienbezogene Unterstützung. Eine häufige Frage ist, ob auf diese Dienstleistungen Mehrwertsteuer (VAT) anfällt, und wenn ja, ob diese nach deutschem oder thailändischem Steuerrecht erhoben wird. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zum Verständnis der Auswirkungen der Mehrwertsteuer bei der Beauftragung deutscher Experten aus Thailand.

 
2. Die Mehrwertsteuer in Deutschland
2.1 Grundlagen der deutschen Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (VAT), in Deutschland als Mehrwertsteuer (MwSt) bekannt, ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 19 %, wobei für bestimmte Dienstleistungen ein ermäßigter Satz von 7 % gilt.

2.2 Umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen
Freiberufliche Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Steuerberatung und Immobilienverwaltung unterliegen im Allgemeinen der Umsatzsteuer von 19 %, wenn sie von deutschen Experten erbracht werden.

2.3 Ort der Dienstleistung
Nach den EU-Mehrwertsteuervorschriften bestimmt der Ort der Dienstleistung, ob die deutsche Mehrwertsteuer Anwendung findet. Bei Dienstleistungen, die an einen Nichtunternehmer außerhalb der EU erbracht werden, z. B. an eine thailändische Privatperson, gilt die Dienstleistung häufig als in Deutschland erbracht, so dass die deutsche Mehrwertsteuer anwendbar ist.

 
3. Müssen thailändische Begünstigte deutsche Mehrwertsteuer zahlen?
3.1 Allgemeine Regel für Privatpersonen
Thailändische Begünstigte, die deutsche Fachleute als Privatpersonen beauftragen, müssen in der Regel deutsche Mehrwertsteuer auf erbrachte Dienstleistungen zahlen, da die Dienstleistung als in Deutschland erbracht gilt.

3.2 Steuerbefreiungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Einige Dienstleistungen, insbesondere solche mit grenzüberschreitenden Steuer- oder Rechtsangelegenheiten, können von der Mehrwertsteuer befreit werden. Dies hängt von der Art der Dienstleistung ab und davon, ob sie sich direkt auf in Deutschland befindliche Vermögenswerte bezieht.

 
4. Auswirkungen der Mehrwertsteuer in Thailand
4.1 Grundlagen der thailändischen Mehrwertsteuer
Thailand erhebt auf Waren und Dienstleistungen, die in Thailand verbraucht werden, einen Standardsatz von 7%. Dies gilt jedoch im Allgemeinen für Dienstleistungen, die von thailändischen Unternehmen erbracht werden, nicht für ausländische Fachkräfte.

4.2 Keine doppelte Mehrwertsteuer
Thailändische Begünstigte müssen keine thailändische Mehrwertsteuer auf in Deutschland erbrachte Dienstleistungen entrichten. Wenn jedoch zusätzliche Dienstleistungen von thailändischen Fachleuten erbracht werden, können diese der thailändischen Mehrwertsteuer unterliegen.

 
5. Übliche Szenarien
5.1 Beauftragung eines deutschen Rechtsanwalts in Erbschaftsangelegenheiten
Wenn ein thailändischer Begünstigter einen deutschen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung von Nachlass- oder Steuerangelegenheiten beauftragt, fällt wahrscheinlich deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % an, da die Dienstleistung in Deutschland erbracht wird.

5.2 Immobiliendienstleistungen für deutsche Immobilien
Dienstleistungen wie Immobilienverwaltung oder Gutachten für deutsche Immobilien enthalten in der Regel deutsche Mehrwertsteuer, da sie sich auf physisch in Deutschland befindliche Vermögenswerte beziehen.

5.3 Grenzüberschreitende Steuerberater
Wenn der Steuerberater in Deutschland ansässig ist, aber Beratung zu thailändischen Steuerpflichten im Zusammenhang mit einer Erbschaft anbietet, kann deutsche Mehrwertsteuer anfallen, es sei denn, die Dienstleistung fällt unter grenzüberschreitende Befreiungen.

 
6. Bestätigung der Anwendbarkeit der Mehrwertsteuer
6.1 Fordern Sie eine Mehrwertsteuerrechnung an
Deutsche Unternehmer müssen eine detaillierte Mehrwertsteuerrechnung vorlegen, aus der hervorgeht, ob die Mehrwertsteuer enthalten oder befreit ist. Stellen Sie sicher, dass die Rechnung mit den deutschen Steuervorschriften übereinstimmt.

6.2 Klären Sie die Art der Dienstleistung
Bestimmte Dienstleistungen, wie z. B. Mediation oder internationale Rechtsberatung, können von der Mehrwertsteuer befreit werden. Klären Sie dies mit dem Dienstleister, bevor Sie fortfahren.

6.3 Konsultieren Sie einen Steuerberater
Ein Steuerberater, der mit den deutschen und thailändischen Vorschriften vertraut ist, kann die Mehrwertsteuerpflichten für bestimmte Dienstleistungen klären und dabei helfen, mögliche Steuerbefreiungen zu ermitteln.

 
7. Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerkosten
7.1 Wählen Sie umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen
Einige Dienstleistungen, wie z. B. bestimmte Arten der Mediation oder der Vermögensbewertung für grenzüberschreitende Nachlässe, unterliegen möglicherweise nicht der deutschen Umsatzsteuer. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstleister.

7.2 Aushandeln von Dienstleistungspaketen
Die Bündelung von Dienstleistungen in einem einzigen Vertrag kann die Gesamtkosten durch die Optimierung der Mehrwertsteueranwendungen für verwandte Dienstleistungen senken.

7.3 Rückforderung der Mehrwertsteuer (falls zutreffend)
Unter bestimmten Umständen kann die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer von Nicht-EU-Bürgern zurückgefordert werden. Dieses Verfahren gilt in der Regel für Unternehmen und nicht für Privatpersonen, aber es kann sich lohnen, mit einem Steuerberater darüber zu sprechen.

 
8. Wichtige Überlegungen für thailändische Begünstigte
8.1 Der Standort der Vermögenswerte
Die Mehrwertsteuer ist oft an den Standort der zu bedienenden Vermögenswerte gebunden. Bei Vermögenswerten mit Sitz in Deutschland wird die Mehrwertsteuer in der Regel nach den deutschen Vorschriften erhoben.

8.2 Professionelle Dokumentation
Stellen Sie sicher, dass in allen Dienstleistungsvereinbarungen und Rechnungen die Mehrwertsteuer eindeutig ausgewiesen ist, um Streitigkeiten oder überhöhte Zahlungen zu vermeiden.

8.3 Mehrwertsteuer einkalkulieren
Kalkulieren Sie bei der Beauftragung deutscher Fachkräfte die Mehrwertsteuer als Teil des Gesamthonorars ein, insbesondere bei hochwertigen Dienstleistungen wie Rechtsberatung oder Immobilienverwaltung.

 
9. Schlussfolgerung
Thailändische Begünstigte, die deutsche Fachleute mit erbschaftsbezogenen Dienstleistungen beauftragen, unterliegen im Allgemeinen der deutschen Umsatzsteuer von 19 %. Je nach Art und Umfang der Dienstleistung können jedoch Ausnahmen gelten. Die thailändische Mehrwertsteuer gilt in der Regel nicht für diese Dienstleistungen. Indem sie die Regeln verstehen, klare Unterlagen anfordern und einen Steuerberater konsultieren, können thailändische Erben die Mehrwertsteuerverpflichtungen effektiv handhaben, die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und gleichzeitig unnötige Kosten minimieren.