Kann eine thailändische Freundin Anspruch auf eine Erbschaft erheben, ohne verheiratet zu sein?
1. Zum Verständnis des deutschen Erbrechts
1.1 In Deutschland wird das Erbrecht in erster Linie durch rechtliche Beziehungen wie die Ehe oder direkte familiäre Bindungen bestimmt.
1.2 Eine thailändische Freundin, die nicht rechtmäßig mit dem Verstorbenen verheiratet ist, hat nach dem deutschen gesetzlichen Erbrecht keinen automatischen Anspruch auf das Erbe.
2. Die Rolle des Testaments bei der Festlegung des Erbrechts
2.1 Wenn der Verstorbene seine thailändische Freundin in einem gültigen Testament ausdrücklich als Begünstigte benennt, kann sie den festgelegten Teil des Nachlasses erben.
2.2 Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht, und nicht verheiratete Partner sind vom Erbe ausgeschlossen.
3. Erstellen eines gültigen Testaments
3.1 Ein Testament muss den Willen des Verstorbenen klar zum Ausdruck bringen, einschließlich des Anteils oder der Vermögenswerte, die der Freundin zugeteilt werden sollen.
3.2 Das Testament muss den deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, z. B. handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet sein. Wenn das Testament in Thailand erstellt wurde, muss es möglicherweise übersetzt und legalisiert werden, damit es in Deutschland anerkannt wird.

4. Anfechtungen für nicht verheiratete Partner
4.1 Wenn das Testament von gesetzlichen Erben (z. B. Kindern oder Familienmitgliedern) angefochten wird, können die Erbrechte der Freundin angefochten werden.
4.2 Bei Rechtsstreitigkeiten kann der Nachweis der Beziehung und der Absicht des Erblassers, die Freundin zu versorgen, verlangt werden.
5. Steuerliche Auswirkungen für thailändische Freundinnen
5.1 Nicht verheiratete Lebenspartner werden in Deutschland für Erbschaftssteuerzwecke als nicht verwandte Personen eingestuft.
5.2 Durch diese Einstufung verringert sich der Freibetrag erheblich auf 20.000 Euro, wobei die Steuersätze für Beträge, die diesen Schwellenwert überschreiten, zwischen 30 und 50 % liegen.
6. Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
6.1 Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, kann die thailändische Freundin nicht nach dem deutschen gesetzlichen Erbrecht erben.
6.2 In diesem Fall wird der Nachlass unter den gesetzlichen Erben, wie Kindern, Eltern oder Geschwistern, verteilt.
7. Alternativen zur Direktvererbung
7.1 Um eine thailändische Freundin zu versorgen, könnte der Verstorbene Alternativen in Betracht ziehen, wie z. B.:
- Abschluss einer Lebensversicherungspolice mit der Freundin als Begünstigte.
- Einrichtung eines Trusts oder einer finanziellen Vereinbarung außerhalb des Nachlasses.
- Schenkung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, um Erbstreitigkeiten und Steuern zu vermeiden.
- Rechtsbeistand suchen
8.1 Die Abwicklung von Erbschaftsansprüchen als nicht verheirateter Partner kann rechtlich kompliziert sein, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen, die Deutschland und Thailand betreffen.
8.2 Dienste wie Thai-German Heritage Assistance können helfen:
- Überprüfen Sie die Gültigkeit von Testamenten.
- Koordinierung mit den deutschen Behörden.
- Behandlung von Streitigkeiten mit gesetzlichen Erben.
9. Fazit
9.1 Während eine thailändische Freundin in Deutschland ohne Heirat nicht automatisch erbberechtigt ist, kann ein gültiges Testament ihre Einbeziehung in den Nachlass sicherstellen.
9.2 Um Streitigkeiten und steuerliche Komplikationen zu vermeiden, ist eine Planung mit Rechts- und Finanzexperten unerlässlich.
Wenn nicht verheiratete Partner den rechtlichen Rahmen kennen und proaktiv handeln, können sie ihre Interessen schützen und sicherstellen, dass die Wünsche des Verstorbenen beachtet werden.