Habe ich irgendwelche Rechte am Vermögen meines Partners, wenn wir nicht verheiratet waren, aber zusammenlebten?

Dominik Lindner
03. Januar 2025Von Dominik Lindner

In Deutschland hat das Erbrecht Vorrang vor familiären Beziehungen, insbesondere vor Ehegatten und leiblichen oder adoptierten Kindern. Wenn Sie nicht rechtmäßig mit Ihrem Partner verheiratet waren, sind Ihre Rechte auf sein Vermögen nach den gesetzlichen Erbschaftsregeln erheblich eingeschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen und mögliche Ansprüche, die von Ihren Lebensumständen abhängen. Im Folgenden finden Sie einen ausführlichen Überblick über das, was Sie erwarten können.

 
1. Kein automatisches Erbrecht
1.1 Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht
Wenn Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet waren, sind Sie nach deutschem Erbrecht nicht als gesetzlicher Erbe anerkannt. Das heißt, Sie haben keinen automatischen Anspruch auf den Nachlass Ihres Partners, der stattdessen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge an dessen Kinder, Eltern oder andere Verwandte übergeht.

1.2 Die Bedeutung eines Testaments
Für unverheiratete Partner besteht die einzige Möglichkeit, direkt zu erben, darin, dass Ihr Partner Sie in einem gültigen Testament als Erben einsetzt. Ohne dieses sind Sie von der Verteilung des Nachlasses ausgeschlossen.

 
2. Gemeinsames Eigentum und gemeinsames Vermögen
2.1 Eigentumsrechte
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Partner Eigentum besaßen, z. B. ein Haus oder ein Auto, ist Ihr Eigentumsanteil geschützt. Nur der Anteil Ihres Partners am gemeinsamen Eigentum wird Teil seines Nachlasses.

2.2 Gemeinsame Bankkonten
Gelder auf gemeinsamen Bankkonten gehören in der Regel beiden Kontoinhabern zu gleichen Teilen. Ihr Anteil verbleibt bei Ihnen, während der Anteil Ihres Partners Teil seines Vermögens wird. Diese Aufteilung hängt von den Bedingungen der Bank und den Einzelheiten der Kontovereinbarung ab.

2.3 Beitragsansprüche
Wenn Sie in erheblichem Maße zum Erwerb oder zur Verbesserung des Gemeinschaftseigentums beigetragen haben, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Rückerstattung. Wenn Sie zum Beispiel bei der Renovierung eines gemeinsamen Hauses geholfen haben, könnten Sie argumentieren, dass Ihr Beitrag bei der Aufteilung des Vermögens berücksichtigt werden sollte.

 
3. Vereinbarungen und Begünstigungen
3.1 Miteigentumsvereinbarungen
Wenn Sie Miteigentümer von bedeutenden Vermögenswerten wie Immobilien sind, haben Sie möglicherweise Vereinbarungen unterzeichnet, in denen Ihre Rechte festgelegt sind. In diesen Verträgen wird festgelegt, wie mit dem Eigentum nach dem Tod Ihres Partners verfahren wird.

3.2 Benennung von Begünstigten
Bei bestimmten Vermögenswerten, wie Lebensversicherungen, Rentenplänen oder Anlagekonten, kann der Verstorbene einen Begünstigten benennen. Wenn Ihr Partner Sie als Begünstigten angegeben hat, gehen diese Vermögenswerte nicht in den Nachlass, sondern direkt an Sie.

 
4. Mögliche Rechtsansprüche
4.1 Entschädigung für Beiträge
Wenn Sie zum Vermögen Ihres Partners beigetragen oder ihn finanziell unterstützt haben, können Sie eine zivilrechtliche Entschädigung verlangen. Dies könnte Folgendes umfassen:

Investitionen in Immobilien, die ausschließlich auf den Namen Ihres Partners eingetragen sind.
Darlehen oder bedeutende Geschenke, die Sie Ihrem Partner gemacht haben.
4.2 Ungerechtfertigte Bereicherung
Sie könnten argumentieren, dass der Nachlass Ihres Partners auf Ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert wurde, insbesondere wenn Sie dazu beigetragen haben, das Vermögen oder den Wert der Immobilie ohne formale Anerkennung zu erhöhen.

 
5. Wohnrechte
5.1 Der Schutz der ehelichen Wohnung gilt nicht
Im Gegensatz zu verheirateten Ehepartnern haben unverheiratete Partner nicht automatisch das Recht, nach dem Tod des Partners in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben. Die Wohnung geht in den Nachlass über, und die Erben können das Eigentum beanspruchen.

5.2 Verhandlungen mit den Erben
Wenn Sie in der Wohnung bleiben möchten, müssen Sie mit den gesetzlichen Erben verhandeln oder deren Anteil an der Immobilie herauskaufen. Alternativ können Sie sich auch um einen Mietvertrag mit den Erben bemühen, wenn Sie vorübergehend bleiben möchten.

 
6. Praktische Schritte für unverheiratete Partner
6.1 Ermutigung zur Nachlassplanung
Sprechen Sie offen mit Ihrem Partner darüber, ein Testament zu errichten oder Sie als Begünstigten in Lebensversicherungen oder Pensionsplänen zu benennen. Dies ist der sicherste Weg, um Ihre Rechte zu schützen.

6.2 Dokumentieren Sie Beiträge
Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle finanziellen und nicht-finanziellen Beiträge, die Sie zu gemeinsamen Gütern leisten. Diese Aufzeichnungen können im Falle von Streitigkeiten Rückerstattungs- oder Entschädigungsansprüche unterstützen.

6.3 Konsultieren Sie einen Anwalt
Wenn Sie Probleme mit dem Nachlass erwarten oder Ansprüche geltend machen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Erbrecht dabei helfen, sich in den komplexen rechtlichen Gegebenheiten zurechtzufinden und Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

 
7. Fazit
Wenn Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet waren, erben Sie nach deutschem Recht nicht automatisch sein Vermögen. Sie können jedoch Rechte an gemeinsamen Vermögenswerten, Konten für bestimmte Begünstigte oder Ausgleichszahlungen für Beiträge haben. Der beste Weg, Ihre Interessen zu schützen, besteht darin, die Nachlassplanung zu fördern und, wenn möglich, Vereinbarungen über gemeinsames Eigentum und gemeinsame Finanzen zu formalisieren. Diese Schritte können für finanzielle Sicherheit sorgen und mögliche Streitigkeiten mit gesetzlichen Erben minimieren.