Beantragung eines Erbscheins: Deutschland vs. Thailand
Wenn es um die Komplexität von Erbschaftsangelegenheiten geht, können sich die rechtlichen Verfahren in Deutschland und Thailand erheblich unterscheiden, insbesondere bei Ehegatten oder Partnern, die in einem Testament genannt sind. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um sich in den beiden Rechtssystemen zurechtzufinden. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie in beiden Ländern einen Erbschein beantragen können, und zwar in zwei spezifischen Fällen: als Ehegatte und als Partner, der im Testament als Erbe benannt ist.
1. Antragstellung als Ehegatte
Deutschland:
In Deutschland hat ein Ehegatte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) automatisch ein Erbrecht. Das Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins als Ehegatte umfasst Folgendes:
Rechtsgrundlage:
Der überlebende Ehegatte erbt nach dem gesetzlichen Erbrecht oder gemäß einer testamentarischen Verfügung.
Der Erbschein bestätigt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten.
Bewerbungsprozess:
Der Antrag muss bei dem Nachlassgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.
Erforderliche Dokumente:
Sterbeurkunde des Verstorbenen.
Heiratsurkunde.
Nachweis der Identität des Ehepartners (Reisepass oder Personalausweis).
Testament (falls vorhanden).
Kosten:
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Zeitleiste:
Das Verfahren kann je nach der Komplexität des Nachlasses mehrere Wochen bis Monate dauern.
Tipps für den Erfolg:
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig und gültig sind. Holen Sie professionellen Rat ein, wenn der Nachlass internationale Vermögenswerte umfasst.
Thailand:
In Thailand richtet sich der rechtliche Rahmen für Erbschaften nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch. Die Rechte der Ehegatten unterscheiden sich geringfügig:
Rechtsgrundlage:
Der Ehegatte erbt nach dem thailändischen Erbrecht oder wie in einem Testament festgelegt.
Ein Gerichtsbeschluss kann eine ähnliche Funktion haben wie ein Erbschein in Deutschland.
Bewerbungsprozess:
Der Ehegatte muss einen Antrag bei dem Landgericht stellen, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte.
Erforderliche Dokumente:
Sterbeurkunde.
Heiratsurkunde.
Hausbuch (Tabien Baan) des Verstorbenen.
Nachweis über die Identität des Ehepartners.
Testament (falls zutreffend).
Kosten:
Die Anwaltskosten variieren, sind aber im Allgemeinen niedriger als in Deutschland.
Zeitleiste:
Das Verfahren dauert oft einige Monate, wobei es bei Streitigkeiten zu Verzögerungen kommen kann.
2. Beantragung als testamentarisch benannter Partner
Deutschland:
Ein Partner, der nicht mit dem Verstorbenen verheiratet ist, hat nur dann ein Erbrecht, wenn er in einem Testament ausdrücklich genannt wird.
Rechtsgrundlage:
Unverheiratete Partner haben keinen Anspruch auf ein Erbe nach dem Erbrecht. Um das Erbrecht des Partners zu begründen, ist ein gültiges Testament erforderlich.
Bewerbungsprozess:
Der Partner muss beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.
Erforderliche Dokumente:
Sterbeurkunde.
Gültiges und unterzeichnetes Testament, in dem der Partner als Erbe benannt ist.
Identitätsnachweis.
Kosten:
Die Gebühren werden auf der Grundlage des Wertes des Nachlasses berechnet.
Timeline:
Das Verfahren kann langwierig sein, insbesondere wenn die Gültigkeit des Testaments angefochten wird.
Thailand:
In Thailand hängt das Erbrecht eines Partners ausschließlich davon ab, ob er in einem Testament genannt ist.
Rechtsgrundlage:
Unverheiratete Partner haben ohne Testament kein Erbrecht.
Bewerbungsprozess:
Der Partner muss einen Antrag beim Provinzgericht stellen.
Erforderliche Dokumente:
Sterbeurkunde.
Gültiges und unterzeichnetes Testament, in dem der Partner als Erbe benannt ist.
Identitätsnachweis.
Nachweis der Beziehung des Partners zum Verstorbenen.
Kosten:
Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, die jedoch in der Regel niedriger sind als in Deutschland.
Zeitleiste:
Das Verfahren kann mehrere Monate dauern, insbesondere wenn das Testament angefochten wird.
Wichtige Unterschiede zwischen Deutschland und Thailand
Rechtliche Anerkennung von Ehegatten:
In beiden Ländern haben Ehegatten ein Erbrecht, aber das Verfahren zum Nachweis dieser Rechte unterscheidet sich erheblich.
Anerkennung von Partnern:
In Deutschland muss ein gültiges Testament vorliegen, damit der Partner erben kann, während das thailändische Verfahren flexibler ist, aber ebenfalls ein Testament voraussetzt.
Die Rolle des Gerichtshofs:
Die deutschen Nachlassgerichte stellen Erbscheine aus, während die thailändischen Gerichte Anordnungen zur Bestätigung von Erbrechten erlassen.
Dokumentation:
Das thailändische Verfahren kann zusätzliche lokale Dokumente erfordern, wie z. B. das Hausregister.
Kosten und Fristen:
Die Kosten in Thailand sind im Allgemeinen niedriger, aber die Fristen können in beiden Ländern je nach Komplexität des Nachlasses erheblich variieren.
Fazit
Um sich im deutschen und thailändischen Erbrecht zurechtzufinden, muss man die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in jedem Land kennen. Unabhängig davon, ob Sie ein Ehepartner oder ein Partner sind, der in einem Testament genannt wird, ist es wichtig, dass Sie mit den notwendigen Dokumenten und Kenntnissen über das Antragsverfahren vorbereitet sind. Professionelle Unterstützung durch erfahrene Berater wie Thai-German Heritage Assistance kann dazu beitragen, den Prozess zu straffen und sicherzustellen, dass Ihre Erbschaftsrechte geschützt sind.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheins in Deutschland oder beim thailändischen Erbrecht benötigen, wenden Sie sich noch heute an uns, damit wir Sie fachkundig beraten können.