Wie werden internationale Erbschaften zwischen Deutschland und Thailand besteuert?
1. Einleitung
Internationale Erbschaften können komplexe steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere für thailändische Erben, die Vermögen aus Deutschland erben. Um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden, ist es wichtig, die steuerlichen Pflichten in beiden Ländern und die Rolle der Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen. In diesem Artikel wird erläutert, wie internationale Erbschaften zwischen Deutschland und Thailand besteuert werden, wobei der Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Vorschriften, Steuerbefreiungen und praktischen Erwägungen liegt.
2. Besteuerung in Deutschland
2.1 Deutschland erhebt Erbschaftssteuer sowohl von Gebietsansässigen als auch von Gebietsfremden, wenn der Verstorbene oder das geerbte Vermögen einen Bezug zu Deutschland hat. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten und Geschäftsanteile, die in Deutschland liegen.
2.2 Der Steuersatz richtet sich nach der Verwandtschaft des Erben mit dem Verstorbenen und wird in drei Steuerklassen eingeteilt:
Steuerklasse I (nahe Verwandte, wie Ehepartner und Kinder): 7-30%.
Steuerklasse II (entfernte Verwandte): 15-43%.
Steuerklasse III (Nicht-Verwandte, einschließlich thailändischer Freundinnen): 30-50%.
2.3 Es gibt Steuerbefreiungen, deren Schwellenwerte von der Beziehung des Erben zum Verstorbenen abhängen:
Ehegatten: 500.000 €.
Kinder: 400.000 €.
Entfernte Verwandte und Nichtverwandte: 20.000 €.
2.4 Nach deutschem Recht wird die Steuer auf der Grundlage des weltweiten Nachlasses berechnet, wenn der Verstorbene in Deutschland ansässig war. Bei nicht in Deutschland ansässigen Verstorbenen wird nur das in Deutschland befindliche Vermögen besteuert.
3. Besteuerung in Thailand
3.1 Thailand erhebt unter den meisten Umständen keine Erbschaftssteuer auf internationale Erbschaften, was den thailändischen Begünstigten, die Vermögen aus dem Ausland erhalten, das Verfahren erleichtert.
3.2 Die thailändischen Steuerbehörden können sich nach großen Vermögensübertragungen erkundigen, um die Einhaltung der Vorschriften zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung sicherzustellen. Ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Erbschaft ist in der Regel ausreichend.
3.3 Einkünfte aus geerbtem Vermögen, wie z.B. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, können der thailändischen Einkommensteuer unterliegen, wenn der Erbe in Thailand steuerlich ansässig ist.
4. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand
4.1 Deutschland und Thailand haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu verhindern, dass Erben für dieselbe Erbschaft doppelt besteuert werden.
4.2 Nach dem Abkommen wird die Erbschaftssteuer in der Regel in dem Land gezahlt, in dem sich das Vermögen befindet. So wird beispielsweise eine deutsche Immobilie in Deutschland besteuert, auch wenn der Erbe in Thailand wohnt.
4.3 Erheben die thailändischen Behörden Steuern auf Einkünfte aus der Erbschaft, z.B. Mieteinnahmen, so können die in Deutschland gezahlten Steuern je nach den Bestimmungen des Abkommens auf die thailändische Steuerschuld angerechnet werden.
5. Gängige Szenarien
5.1 Szenario 1: Thailändische Frau erbt deutschen Grundbesitz
Die Immobilie wird in Deutschland auf der Grundlage ihres Wertes und der Beziehung des Erben zum Verstorbenen besteuert.
Wird die Immobilie vermietet, können die Mieteinnahmen sowohl in Deutschland als auch in Thailand besteuert werden, wobei Steuergutschriften möglich sind, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
5.2 Szenario 2: Thailändische Frau erbt Finanzvermögen in Deutschland
Deutsches Finanzvermögen, wie z.B. Bankkonten, wird in Deutschland besteuert.
Wenn das Vermögen Zinsen oder Dividenden abwirft, können diese Erträge in Thailand einkommenssteuerpflichtig sein.
6. Schritte zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften
6.1 Beschaffung von Unterlagen
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente, wie z.B. der Erbschein und die Kontoauszüge, ordnungsgemäß übersetzt und für die Verwendung in Deutschland und Thailand beglaubigt sind.
6.2 Erklären Sie die Erbschaft in beiden Ländern
Teilen Sie dem deutschen Finanzamt die Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Annahme mit. Die thailändischen Steuerbehörden können bei großen Vermögensübertragungen einen Erbschaftsnachweis verlangen.
6.3 Einschaltung von Steuerberatern
Konsultieren Sie Steuerfachleute sowohl in Deutschland als auch in Thailand, um die Einhaltung der lokalen Gesetze zu gewährleisten und die Steuervorteile im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens zu maximieren.
7. Praxisbeispiel
7.1 Eine Thailänderin erbt ein deutsches Vermögen in Höhe von 300.000 Euro, darunter Immobilien und Ersparnisse.
7.2 Steuern in Deutschland:
Steuerbefreiung: 20.000 € (Steuerklasse III).
Steuerpflichtiger Betrag: 280.000 €.
Steuersatz: 30 %.
Steuerschuld: 84.000 €.
7.3 Steuern in Thailand:
Keine Erbschaftssteuer, aber Mieteinnahmen aus der Immobilie unterliegen der thailändischen Einkommenssteuer.
Für in Deutschland gezahlte Steuern können Steuergutschriften gelten.
8. Wichtige Überlegungen
8.1 Standort des Vermögens
Das Land, in dem das Vermögen liegt, bestimmt in der Regel die primäre Steuerpflicht. Deutsche Immobilien unterliegen immer der deutschen Erbschaftssteuer.
8.2 Einkommensteuer auf geerbtes Vermögen
Einkünfte aus geerbtem Vermögen, wie z.B. Mieteinnahmen oder Dividenden, können in beiden Ländern zu zusätzlichen Steuerpflichten führen.
8.3 Fristen
Deutsche Erbschaftssteuern müssen innerhalb von drei Monaten erklärt und bezahlt werden. Sorgen Sie für eine rechtzeitige Kommunikation sowohl mit den deutschen als auch mit den thailändischen Steuerbehörden, um Strafen zu vermeiden.
9. Schlussfolgerung
Thailändische Erben, die Vermögen aus Deutschland erben, müssen sich mit den Erbschaftssteuerpflichten in beiden Ländern auseinandersetzen, aber das Doppelbesteuerungsabkommen bietet Mechanismen, um die doppelte Zahlung von Steuern zu vermeiden. Das Verständnis der Steuervorschriften, die Inanspruchnahme von professionellem Rat und die ordnungsgemäße Dokumentation gewährleisten die Einhaltung der Vorschriften und minimieren die finanzielle Belastung. Durch einen proaktiven Ansatz können thailändische Erben internationale Erbschaften effektiv und sicher verwalten.