Ein Szenario aus dem wirklichen Leben
Beispiel für einfache Vererbung
Die Abwicklung einer Erbschaft kann eine emotionale und komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn sie sich über zwei Länder mit unterschiedlichen Rechtssystemen erstreckt, wie z. B. Deutschland und Thailand. Dieser Prozess umfasst mehr als nur finanzielle Berechnungen - er erfordert eine sorgfältige Koordination rechtlicher, administrativer und persönlicher Aspekte, einschließlich der Kommunikation mit Familienmitgliedern und Behörden. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine Frau in Thailand erfährt, dass sie die Alleinerbin eines 300.000-Euro-Nachlasses ist, den ihr geliebter deutscher Partner, der in Thailand lebte, ihr hinterlassen hat. Die Erbschaft ist unstrittig, aber das Verfahren erfordert, dass man sich im deutschen Erbrecht zurechtfindet, die notwendigen Unterlagen bearbeitet und sicherstellt, dass die Gelder sicher nach Thailand transferiert werden. Wie viel von diesem Erbe wird nach Erfüllung aller rechtlichen, administrativen und steuerlichen Verpflichtungen übrig bleiben? Hier ist eine detaillierte Aufschlüsselung. Ursprünglicher Nachlasswert: 300.000 €. Unterstützungsgebühren der deutsch-thailändischen Erbschaftshilfe (5 %, ohne MwSt.): €15,000 Diese Gebühren decken die umfassende Nachlassverwaltung ab, einschließlich der Sicherung des Testaments, der Koordinierung mit den Behörden und der Sicherstellung, dass alle rechtlichen und administrativen Verfahren eingehalten werden. Mehrwertsteuer auf Assistance-Gebühren (19%): 2.850 Nach deutschem Recht muss die Mehrwertsteuer auf die Beistandsgebühren aufgeschlagen werden. Steuerberatungskosten (einschließlich Mehrwertsteuer): €3,570 Professionelle Gebühren für die Anmeldung von Erbschaftssteuern und die Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Verbleibender Nachlass nach Unterstützungs- und Beratungskosten: €300,000 - (€15,000 + €2,850) - €3,570 = €278,580 Steuerfreibetrag (Steuerklasse III): 20.000 Euro Nicht-Familienangehörige in Deutschland erhalten eine minimale Steuerbefreiung. Steuerpflichtiger Betrag: €278,580 - €20,000 = €258,580 Erbschaftssteuer (Steuerklasse III): Auf die ersten 75.000 Euro: 30% = 22.500 Euro Auf die restlichen 183.580 €: 50% = 91.790 Gesamtsteuer: 22.500 Euro + 91.790 Euro = 114.290 Euro Verbleibendes Vermögen nach Steuern: €278,580 - €114,290 = €164,290 Überweisungs- und Verwaltungskosten: €2.000 Darin enthalten sind internationale Überweisungsgebühren, Währungsumrechnung und Verwaltungskosten. Endgültiger nach Thailand überwiesener Betrag: €164,290 - €2,000 = €162,290 Ein Erbe mit Sorgfalt und Respekt würdigen Ein Erbe stellt weit mehr als nur einen finanziellen Wert dar - es ist ein Zeugnis der Liebe und des gemeinsamen Lebens zweier Menschen. Das Verfahren kann zwar kompliziert sein, stellt aber sicher, dass die Wünsche der Verstorbenen erfüllt werden und ihr Erbe erhalten bleibt. In diesem Fall kann der überlebende Partner in Thailand die Gewissheit haben, dass der Nachlass seines geliebten Menschen sorgfältig verwaltet und seine Wünsche beachtet wurden. Da sie bei jedem Schritt von Experten begleitet werden, können sie sich auf die Heilung konzentrieren und die Erinnerung an ihr gemeinsames Leben pflegen.